Ob CBD in Deutschland verkauft und besessen werden darf, lässt sich nicht mit einem Wort beantworten. Die Antwort hängt davon ab, ob der Stoff, die Pflanze oder ein bestimmtes Produkt gemeint ist. Für alle drei Ebenen ist der Gesetzestext maßgeblich (Stand Oktober 2026).
CBD legal in Deutschland: Was gilt?
Drei Fragen müssen getrennt beantwortet werden. Erstens: Ist der Stoff Cannabidiol als Betäubungsmittel oder als Cannabis eingestuft? Zweitens: Unter welchen Bedingungen gilt Hanf als Nutzhanf? Drittens: In welche Produktkategorie fällt ein Erzeugnis, und was verlangt das Recht dieser Kategorie?
| Stoff | Rechtsgrundlage | Status | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| CBD | nicht in BtMG-Anlagen; aus der Cannabis-Definition ausgenommen nach KCanG § 1 Nr. 8 Buchst. b | legal | 28.09.2026 | KCanG § 1 |
| Nutzhanf | KCanG § 1 Nr. 9 | legal mit Auflagen | 28.09.2026 | KCanG § 1 |
Die kurze Fassung: Cannabidiol steht in keiner Anlage des Betäubungsmittelgesetzes, und das Konsumcannabisgesetz nimmt es ausdrücklich von der Definition von Cannabis aus. Daraus folgt keine pauschale Freigabe. Bei einem CBD Öl kommt es zusätzlich auf den THC-Gehalt, die Herkunft des Hanfs und die Einordnung des Produkts an. Offen ist vor allem die Frage, ob Cannabidiol als Lebensmittel angeboten werden darf.
Steht Cannabidiol im Betäubungsmittelgesetz?
Nein. Die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) führen Cannabidiol nicht auf (Stand: 10/2026). Die Anlagen sind öffentlich einsehbar und werden per Verordnung geändert. Wer den aktuellen Stand prüfen will, liest sie in der jeweils geltenden Fassung nach.

Seit dem 1. April 2024 ist auch der Umgang mit Cannabis nicht mehr im BtMG geregelt, sondern im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seinen Antworten zu Hanf und Cannabinoiden hin. Für die Einordnung von Cannabidiol ist deshalb das KCanG der erste Ort zum Nachlesen.
Was regelt das Konsumcannabisgesetz?
Das KCanG beginnt mit Begriffsbestimmungen. § 1 Nr. 3 bestimmt Cannabidiol als eigene natürliche Wirkstoffgruppe, getrennt von THC in Nr. 2. § 1 Nr. 8 definiert Cannabis als Pflanzen, Pflanzenteile und Harz der Gattung Cannabis einschließlich ihrer pflanzlichen Inhaltsstoffe und aller Zubereitungen daraus. Von dieser Definition nimmt das Gesetz fünf Fälle aus. Unter Buchstabe b steht CBD, unter Buchstabe d Nutzhanf.
Das bedeutet: Die Vorschriften des KCanG über Cannabis erfassen Cannabidiol als Stoff nicht. Über die Zusammensetzung eines Produkts sagt die Ausnahme nichts. Enthält ein Extrakt neben Cannabidiol auch THC, ist für diesen Anteil die Regelung zum Nutzhanf maßgeblich.
Wann gilt Hanf als Nutzhanf?
§ 1 Nr. 9 KCanG nennt die Bedingungen. In der hier wichtigen ersten Variante müssen zwei Dinge zusammenkommen:

- Der Verkehr mit den Pflanzen und Pflanzenteilen dient ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
- Der Hanf stammt aus dem Anbau in der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten des gemeinsamen Sortenkatalogs, oder sein Gehalt an THC übersteigt 0,3% nicht.
Die Grenze von 0,3% ist also nur eine von mehreren Voraussetzungen. Ein niedriger THC-Wert allein macht aus einem Erzeugnis kein Nutzhanf-Produkt, wenn der Zweck nicht passt.
Das BVL stellt außerdem klar, dass sich der Wert auf den Umgang mit Nutzhanf bezieht. Er ist kein Höchstgehalt für hanfhaltige Lebensmittel. Dort gelten nach Auskunft der Behörde deutlich strengere Vorgaben.
Warum ist die Frage bei Lebensmitteln offen?
Neben dem Cannabisrecht steht das europäische Lebensmittelrecht. Als neuartige Lebensmittel, englisch Novel Food, gelten Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Sie müssen vor der Vermarktung auf ihre Sicherheit geprüft und zugelassen werden. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2015/2283.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel eingestuft werden kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat dazu zahlreiche Anträge erhalten und ihre Bewertungen 2022 ausgesetzt. Sie konnte die Sicherheit wegen fehlender Daten nicht feststellen und wartet auf Nachlieferungen der Antragsteller. Die Behörde betont, sie sei nicht zu dem Schluss gekommen, dass Cannabidiol als Lebensmittel unsicher ist. Welche Daten fehlen, steht im Beitrag zur CBD Wirkung.
In Deutschland entscheiden die Behörden der Länder, wie ein einzelnes Erzeugnis einzustufen ist. Das BVL verweist darauf, dass Unternehmen selbst prüfen müssen, ob ihr Lebensmittel unter die Verordnung fällt. Hanfsamen und Erzeugnisse daraus, etwa Hanfsamenöl, gelten nach dem Katalog der Kommission und der Mitgliedstaaten nicht als neuartig. Extrakte, in denen Cannabinoide gezielt angereichert wurden, stuft der Katalog dagegen als neuartig ein. Eine Zulassung von Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel gab es nach Auskunft des BVL bis April 2025 nicht.
Welche Rolle spielt die Produktkategorie?
Dasselbe Cannabinoid kann in sehr verschiedenen Erzeugnissen stecken, und für jedes gilt ein eigener Rechtsrahmen. Cannabidiol wird in Deutschland unter anderem als Kosmetik und als Aromaprodukt gehandelt. Für Lebensmittel gilt das oben Gesagte. Wird ein Erzeugnis mit Aussagen zu Krankheiten beworben oder nach seiner Wirkung als Arzneimittel eingeordnet, greift das Arzneimittelrecht. Die Behörden prüfen das am einzelnen Produkt.
Für dich als Käufer heißt das: Die Bezeichnung auf der Vorderseite sagt wenig. Aussagekräftig sind die Angaben zu Kategorie, Inhalt und Charge. Was hinter Begriffen wie Vollspektrum und Isolat steht, erklärt der Beitrag Was ist CBD.
Was bedeutet das für Vollspektrum Öle?
Ein Vollspektrum Extrakt enthält neben Cannabidiol weitere Stoffe der Pflanze, darunter THC in Spuren. Wie viel, zeigt der Laborbericht der Charge. Er ist das Dokument, an dem sich die Angabe zum THC-Gehalt überprüfen lässt. Ein Bericht ohne Chargennummer oder mit einer anderen Nummer als auf der Flasche belegt nichts.
Im Wundermittel Store stehen Vollspektrum CBD Öle der Marke CBDSÍ in mehreren Stärken, unter anderem 5%, 10%, 20% und 30%. Fragen zu Etikett, Charge und Laborbericht beantwortet die Beratung im Ladengeschäft in Hamburg, Hoheluftchaussee 123. Worauf Nutzer in ihren Berichten achten und was davon belastbar ist, steht im Beitrag CBD Öl Erfahrungen.
Hat ein zulässiger THC-Gehalt Folgen bei Tests?
Die rechtliche Einordnung eines Produkts und das Ergebnis eines Drogentests sind zwei verschiedene Fragen. Tests reagieren auf THC und dessen Abbauprodukte, unabhängig davon, aus welchem Produkt sie stammen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag CBD nachweisbar.
Gilt dasselbe für andere Cannabinoide?
Nein. Jede Verbindung wird für sich eingeordnet. Die Ausnahme in § 1 Nr. 8 Buchstabe b KCanG nennt nur Cannabidiol. Für THC gelten das KCanG und das Betäubungsmittelrecht. Halbsynthetische Cannabinoide können unter das BtMG oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fallen. Von der Einordnung des einen Stoffs lässt sich nicht auf einen anderen schließen, auch wenn die Namen ähnlich klingen.
Wo liest du den aktuellen Stand nach?
Die Rechtslage kann sich ändern, die Anlagen des BtMG ebenso wie die Bewertung durch die EFSA. Verlässliche Orte zum Nachlesen sind:
- der Gesetzestext des KCanG und die Anlagen des BtMG auf gesetze-im-internet.de,
- die Antworten des BVL zu Hanf, THC und Cannabidiol,
- die Mitteilungen der EFSA zu Cannabidiol als neuartigem Lebensmittel.
Eine verbindliche Auskunft für den Einzelfall gibt nur eine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Er ist keine Rechtsberatung; die Rechtslage kann sich ändern. Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Stand: 10/2026.


