Rechtlicher Hinweis: THCP fällt in Deutschland unter das NpSG und ist nicht verkehrsfähig. Wir verkaufen ausschließlich legale Alternativen. Keine Rechtsberatung; die Rechtslage kann sich ändern (Stand: 10/2026).
Die Rechtslage zu THCP ist in Deutschland seit dem Sommer 2024 geklärt.
Ist THCP legal in Deutschland?
Nein. THCP ist seit dem 27.06.2024 vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst und in Deutschland nicht verkehrsfähig. Das gilt unabhängig davon, ob ein Produkt den Stoff THCP, THC-P oder Tetrahydrocannabiphorol nennt.
| Stoff | Rechtsgrundlage | Status | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| THC-P | NpSG (27.06.2024) | verboten | 06/2026 | NpSG Anlage 1 |
Der Wundermittel Store verkauft kein THCP. Im Sortiment findest du Superior Vapes als Alternative. Superior Vapes ist der Name einer Produktlinie und keine Stoffbezeichnung.
Seit wann gilt das Verbot?
Das THCP Verbot geht auf eine Änderung der Anlage des NpSG zurück. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21.06.2024 wurde am 26.06.2024 im Bundesgesetzblatt ausgegeben (BGBl. 2024 I Nr. 210). Seit dem 27.06.2024 ist THCP erfasst. Das NpSG selbst stammt vom 21.11.2016 und wurde seither mehrfach geändert.

Wie erfasst das Gesetz den Stoff?
Nach § 2 Nr. 1 NpSG ist ein neuer psychoaktiver Stoff unter anderem ein Stoff oder eine Zubereitung eines Stoffes aus einer der Stoffgruppen, die Anlage 1 nennt. Die Anlage arbeitet also nicht mit einer Liste einzelner Namen. Sie beschreibt Gruppen über ein Kerngerüst und über die Reste, die an diesem Gerüst hängen dürfen.
Für Cannabinoide vom Typ des THC ist Nummer 2.3 der Anlage 1 einschlägig: die von 6H-Benzo(c)chromen-1-ol abgeleiteten Verbindungen. Zur Gruppe gehören Stoffe, die das beschriebene Kerngerüst besitzen, mit den genannten Resten besetzt sein können und eine Molekülmasse von höchstens 600 u haben. Das Gerüst wird unabhängig vom Hydrierungsgrad eines seiner Ringe erfasst.
Warum steht der Name nicht in der Anlage?
Weil das Gesetz Strukturen regelt und keine Bezeichnungen. Eine Anlage, die Gruppen über ihr Gerüst beschreibt, erfasst auch Verbindungen, die erst nach ihrem Erlass auf den Markt kommen. Die Vorbemerkung der Anlage 1 schließt außerdem Stereoisomere, Salze, geladene Formen und isotopensubstituierte Verbindungen eines erfassten Stoffes ein. Das NpSG erfasst Stoffgruppen; aus dem Fehlen eines Namens folgt nicht, dass ein Stoff nicht erfasst ist.
Was verbietet § 3 NpSG?
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 NpSG zählt die verbotenen Handlungen auf. Danach ist es verboten, mit einem Stoff aus den Gruppen der Anlage 1 Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, ihn herzustellen, ihn in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen, ihn zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen.

§ 3 Abs. 2 nimmt bestimmte Verwendungen vom Verbot aus. Dazu gehören nach dem Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie Verwendungen durch Bundes- und Landesbehörden im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit. Eine Ausnahme für Stoffe pflanzlicher Herkunft oder für geringe Mengen nennt der Absatz nicht.
Was geschieht mit aufgefundener Ware?
§ 3 Abs. 3 regelt, dass Sicherstellung, Verwahrung und Vernichtung neuer psychoaktiver Stoffe nach dem Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der Länder erfolgen. Nach Abs. 4 können auch die Zollbehörden Waren sicherstellen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um neue psychoaktive Stoffe handelt, die entgegen dem Verbot über die Grenze gebracht wurden oder werden sollen.
Was stellt § 4 NpSG unter Strafe?
Handeltreiben, Herstellen und Verbringen sind nach § 4 NpSG strafbar. Im Wortlaut bedroht § 4 Abs. 1 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, wer mit einem erfassten Stoff Handel treibt, ihn in den Verkehr bringt oder ihn einem anderen verabreicht, und wer ihn zum Zweck des Inverkehrbringens herstellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt. Nach Abs. 2 ist der Versuch strafbar.
§ 4 Abs. 3 sieht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, unter anderem bei gewerbsmäßigem Handeln oder Handeln als Mitglied einer Bande, bei der Abgabe durch eine Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren und wenn die Tat die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet. Für fahrlässiges Handeln in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 nennt Abs. 6 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Was bedeuten Herstellen und Inverkehrbringen im Gesetz?
§ 2 NpSG fasst beide Begriffe weit. Herstellen ist danach das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen, Umwandeln, Abpacken und Umfüllen einschließlich Abfüllen. Inverkehrbringen umfasst schon das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe sowie das Feilhalten, das Feilbieten, die Abgabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch an andere. Wie eine einzelne Handlung rechtlich zu bewerten ist, klärt eine Rechtsberatung.
Was heißt das für Produkte im Handel?
Ein Händler in Deutschland darf Vapes, Liquids oder andere Waren mit THCP weder vorrätig halten noch abgeben. Auch ein anderer Name auf der Verpackung ändert an der Einordnung nichts, denn maßgeblich sind die Verbindungen, die eine Charge enthält. Diese stehen auf dem Laborbericht der Charge. Was der Stoff chemisch ist, erklärt der Beitrag Was ist THCP.
Die Produktlinie Superior Vapes im Sortiment umfasst Einweg-Vapes mit 1ml oder 2ml, Pods mit 2ml und Liquids. Die Bezeichnung ist ein Produktname; welche Verbindungen ein Produkt enthält, entscheidet über die rechtliche Einordnung und steht auf dem Laborbericht der Charge (Stand 10/2026).
Spielt die Forschungslage für die Einstufung eine Rolle?
Für die Frage, ob ein Stoff erfasst ist, kommt es auf seine Struktur an und nicht darauf, wie gut er untersucht ist. Die Datenlage ist trotzdem ein eigenes Thema: Was Laborstudien gemessen haben und was für den Menschen offen ist, steht im Beitrag THCP Wirkung. Ältere Schilderungen von Nutzern stammen aus der Zeit vor der Änderung und sind heute keine Kaufhilfe mehr, wie der Beitrag THCP Erfahrungen zeigt.
Wo liest du den aktuellen Stand nach?
Die geltende Fassung des NpSG mit allen Anlagen steht auf gesetze-im-internet.de, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz. Änderungsverordnungen erscheinen im Bundesgesetzblatt auf recht.bund.de. Die Anlage wurde seit 2016 mehrfach erweitert, eine Einordnung gilt deshalb immer nur für ihren Stand.
Texte von Händlern, Foren und Videos sind keine Rechtsquelle. Eine verbindliche Auskunft geben Behörden und Rechtsanwälte.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Er ist keine Rechtsberatung; die Rechtslage kann sich ändern. Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Stand: 10/2026.


